Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Trainings, Workshops & Seminare
Für uns ist Vertrauen das höchste Gut; auch und gerade in geschäftlichen Beziehungen. Zudem sind wir von der Qualität und Nützlichkeit unserer Produkte und Dienstleistungen überzeugt. Entsprechend orientieren sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Prinzipien des gegenseitigen Vertrauens und der Fairness.
Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Veranstaltungen über die auf der Website angebotenen Vertriebskanäle buchen.
- über die Shop-Funktion
- per Kontaktformular auf unserer Webseite
- per Telefon (+49 671 483 575 53 )
- per Email
- per Brief (IMPAVIT c/o Moser, An der Kieskaute 27b, 55545 Bad Kreuznach)
Ist in der Veranstaltungsbeschreibung eine Teilnehmerbegrenzung angegeben, gilt das First-Come-First-Serve Prinzip; d.h. dass wir die Anmeldungen in der Reihenfolge berücksichtigen, in der sie bei uns eingetroffen sind.
Den Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen wir Ihnen per Email. Diese Bestätigung garantiert nicht, dass das Seminar durchgeführt wird und sie daran teilnehmen können.
Garantierte Durchführung der Veranstaltung
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Veranstaltungen nur durchgeführt werden können, wenn die in der Beschreibung angegebene Mindestanzahl an Teilnehmern erreicht wird.
Sobald genügend Anmeldungen eingetroffen sind, wird die Durchführung der Veranstaltung garantiert. Bereits angemeldete Teilnehmer werden hierüber per Email informiert. Über die garantierte Veranstaltungsdurchführung informieren wir auch auf den Veranstaltungsportalen und unserer Webseite.
Rücktritt durch Teilnehmende
Teilnehmende können ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung, deren Durchführung durch den Veranstalter noch nicht garantiert wurde, jederzeit kostenlos zurücknehmen.
Für Anmeldungen zu Veranstaltungen, deren Durchführung durch den Veranstalter garantiert wurde, gelten folgende Fristen und Regelungen:
- Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 100% Erstattung der Veranstaltungsgebühr.
- Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 80% Erstattung der Veranstaltungsgebühr.
- Bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 50% Erstattung der Veranstaltungsgebühr.
- Am Tag der Veranstaltung / No-Show: keine Erstattung der Veranstaltungsgebühr.
Zufriedenheitsgarantie
Wenn Sie über eine Veranstaltung, an der Sie teilgenommen haben, nicht zufrieden sind, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Ohne wenn und aber. Dennoch bitten wir in diesem Fall darum, dass Sie uns ihr kritisches, qualifiziertes Feedback zukommen lassen.
Stornierung durch den Anbieter
Es ist uns wichtig, geplante Veranstaltungen auch durchzuführen.
Jedoch kann es passieren, dass wir Veranstaltungen mit Anmeldungszahlen unterhalb der in der Beschreibung angegebenen Untergrenze absagen müssen.
Ebenso besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung bei Ausfall des Trainers auf Grund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderen nicht vom Trainer zu vertretenden Umständen.
Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter storniert, werden die Veranstaltungsgebühren in voller Höhe erstattet, bzw. nicht fällig. Der Anbieter kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.
Wir informieren über Stornierungen so früh wie möglich.
Unterlagen und Materialien
Sofern nicht explizit eine anderslautende Lizenz und/oder Nutzungsrechte vereinbart werden, unterliegen sämtliche Unterlagen und Materialien zu Veranstaltungen dem Urheberrecht des Anbieters oder von ihm vertretenen Dritten. Die Unterlagen und Materialien werden den Teilnehmenden zur ausschließlich eigenen Nutzung überlassen und dürfen nicht mit Dritten geteilt werden.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.
Bad Kreuznach, 25.07.2020